Als Versicherungsmakler bin ich keiner Versicherungsgesellschaft verpflichtet. D.h. ich suche in Ihrem Auftrag nach der besten Versicherungslösung und kann dabei auf nahezu den gesamten Versicherungsmarkt zurückgreifen. Je nach Bedarf kann es sich bei der Angebotsauswahl um die ganz Großen der Branche handeln bis hin zu kleinen (oder großen) Spezialversicherern.
Versicherungsmakler vermitteln Versicherungsverträge zwischen zwei Parteien, zumeist Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Sie sind Kaufleute nach dem Handelsrecht gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB und nach § 93 HGB bestimmt als Handelsmakler. Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als "treuhänderähnliche Sachwalter" der Int... [ mehr ]
Hier geht es zum Bericht auf der Homepage des TTC Kronau:
http://www.ttc-kronau.de/news/neue-trainingsanzuege